Fördermittel & Steuerbonus in Mossautal

Unterstützung beim Fenster- und Türentausch

Gesetzliche Regelungen und Förderbedingungen

Fördermittel und Unterstützung beim Fenster- und Türentausch

Wenn Sie Ihre Fenster, Haustüren oder Sonnenschutzsysteme erneuern möchten, können Sie von verschiedenen staatlichen Förderprogrammen profitieren. Diese unterstützen Sie finanziell bei der Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen und helfen dabei, langfristig Energiekosten zu sparen.

Vorteile auf einen Blick

Energie sparen & Kosten senken
Moderne Fenster und Türen reduzieren dauerhaft Ihren Energieverbrauch und Ihre Heizkosten.

Staatliche Fördermittel nutzen
Dank Zuschüssen und Steuerboni sparen Sie bares Geld beim Austausch von Fenstern, Türen und Rollläden.

Immobilienwert steigern
Neue Fenster und Türen verbessern Komfort, Sicherheit und den Marktwert Ihrer Immobilie.

Klimaschutz aktiv unterstützen
Durch energieeffiziente Sanierung leisten Sie einen nachhaltigen Beitrag für Umwelt und Zukunft.

Förderprogramme im Überblick


1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen an, wie z. B. den Austausch von Fenstern, Haustüren und Rollläden.

  • Förderhöhe: 15 % der förderfähigen Ausgaben
  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): zusätzliche 5 % Förderung
  • Maximale förderfähige Ausgaben:
    • 30.000 € pro Wohneinheit
    • 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP
  • Voraussetzungen:
    • Gebäudealter: mindestens 5 Jahre
    • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
    • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn

Weitere Informationen finden Sie auf der BAFA-Website.


2. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP bietet eine schrittweise Planung zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes. Mit einem iSFP erhalten Sie zusätzliche Fördermittel:

  • Zusätzliche Förderung: 5 % auf die BEG EM-Förderung
  • Maximale Förderung: bis zu 12.000 € pro Wohneinheit
  • Förderung der Beratungskosten: 50 % der Kosten für den Energieberater

Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist.


3. KfW-Förderung: Wohngebäude-Kredit 261

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt energetische Sanierungen mit zinsgünstigen Krediten:

  • Maximale Kreditsumme: 150.000 € pro Wohneinheit
  • Förderfähige Maßnahmen: z. B. Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Ziel: Erreichen des Effizienzhausstandards gemäß GEG

Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Website.


4.Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Alternativ können Sie energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen:

  • Steuerermäßigung: 20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre
  • Voraussetzungen:
    • Eigennutzung der Immobilie
    • Nachweis der Maßnahmen durch Fachunternehmen
    • Keine Inanspruchnahme anderer Fördermittel für dieselbe Maßnahme

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Jetzt Förderung sichern und Energie sparen!

Nutzen Sie die attraktiven staatlichen Förderprogramme für neue Fenster, Türen und Sonnenschutzsysteme! Wir unterstützen Sie bei der Auswahl passender Fördermittel und begleiten Sie auf dem Weg zur energetischen Sanierung.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Gebäudealter: mindestens 5 Jahre (BEG EM), mindestens 10 Jahre (iSFP)
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (bei BEG EM und iSFP)
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen

Weitere Informationen und Beratung

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie auch unseren REHAU Energiesparrechner und unsere Infobroschüren, um sich einen Überblick über mögliche Einsparungen und Fördermittel zu verschaffen.


Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und Förderbedingungen ändern können. Die hier bereitgestellten Informationen dienen als Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

Staatliche Förderung oder Steuervorteil – was passt zu Ihnen?

Profitieren Sie von bis zu 20 % Zuschuss für neue Fenster, Türen oder Sonnenschutz – mit Programmen vom BAFA, der KfW oder per Steuervorteil nach § 35c EStG.

Lohnt sich das Steuersparmodell oder ist eine andere Finanzierungshilfe sinnvoller?
Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihr Vorhaben!

PDF Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

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